LSG-Lavesumer Bruch
Landschaftsschutzgebiet LSG-4108-0002 · 391,4 ha · Haltern am See
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen bestimmt durch: - die Waldbereiche westlich der BAB 43 - der besonders schutzwürdige Moor- Podsol - der landwirtschaftlich genutzte Freiraum mit strukturierenden Landschaftselementen zu 3 ) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-11-22) Amtsblatt alt (1988-12-03) Amtsblatt alt (2008-12-12) LP Haltern (2016-07-14) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). Erneut dig. LP Haltern. (September 2016). LSG kleiner. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4108-0002
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?