LSG Nonnenbach
Landschaftsschutzgebiet LSG-4010-0008 · 828,2 ha · Senden, Nottuln, Nottuln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung eines Fließgewässers und seiner Auen mit allen Auenstrukturen wie Ufer- und Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, Kleingewässer und Feuchtgrünland als Lebensraum für eine große Zahl z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; b.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines tieflandgeprägten Niederungsbaches; c.) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt, der strukturellen Vielfalt und der Vernetzungselemente; d.) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes; e.) wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung; f.) zur Entwicklung und Sicherung von Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4010-0008
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