LSG-Ravensberger Huegelland
Landschaftsschutzgebiet LSG-3916-0001 · 3011,3 ha · Bielefeld, Spenge, Herford
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 LG, insbesondere zur - Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts in einem durch die Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr, Gewerbe und Erholung beanspruchten Landschaftsraum, - Erhaltung und Wiederherstellung eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes mit gewässerführenden Talsystemen, Wäldern und anderen Landschaftselementen, - Erhaltung zusammenhängender, wenig bebauter Landschaftsräume, - Sicherung der Freiräume wegen ihrer besonderen Bedeutung für die ruhige Feierabend- und Wochenenderholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bielefeld-West_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1999, Inkraft: 1999, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bielefeld-West (1999-09-06) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt Bielefeld (August 2012) uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Detmold Kreisfreie Stadt: Bielefeld öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3928038 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-3916-0001
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?